Baurecht |
BaurechtMan unterscheidet zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht. Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit dem Rechtsverhältnis von Bürgern bzw. Unternehmen / Bauträgern zu den staatlichen Baubehörden. Dabei geht es zumeist um die Einhaltung von Bauvorschriften, also um die Vorgaben des Baugesetzbuches, der Landesbauordnungen oder sonstiger öffentlicher Bauvorschriften. Oft stehen folgende Probleme im Streit: Die beantragte Baugenehmigung wird nicht erteilt, oder sie wird nicht so erteilt, wie dies beantragt wurde, sondern beispielsweise mit Auflagen oder Nebenbestimmungen.
Weitere Bereiche, in denen wir im öffentlichen Baurecht tätig sind, sind:
Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Grundstückseigentümer, betroffene Nachbarn, Bauträgerfirmen, Architekten und Behörden. Privates Baurecht Im privaten Baurecht geht es um Konflikte zwischen den am Bau direkt Beteiligten, also bspw. Streitigkeiten zwischen Bauherrn und bauausführenden Firmen, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren. Unter anderem folgende Bereiche fallen hierunter:
Die Streitigkeiten im privaten Baurecht werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Häufig kommt es dort auch zu so genannten selbstständigen Beweisverfahren. Dort geht um die Feststellung von Mängeln am Bau durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Im privaten Baurecht vertrete ich Bauherrn, Handwerker, Baufirmen, Architekten, Ingenieure. |
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