Baurecht

Baurecht

Man unterscheidet zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit dem Rechtsverhältnis von Bürgern bzw. Unternehmen / Bauträgern zu den staatlichen Baubehörden. Dabei geht es zumeist um die Einhaltung von Bauvorschriften, also um die Vorgaben des Baugesetzbuches, der Landesbauordnungen oder sonstiger öffentlicher Bauvorschriften.

Oft stehen folgende Probleme im Streit:

Die beantragte Baugenehmigung wird nicht erteilt, oder sie wird nicht so erteilt, wie dies beantragt wurde, sondern beispielsweise mit Auflagen oder Nebenbestimmungen.

  • Der Eigentümer eines Gebäudes erhält eine bauaufsichtliche Verfügung, beispielsweise eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Abrissverfügung, weil er angeblich bestimmte Vorgaben des Baurechts nicht einhält oder sein Bauvorhaben nicht behördlich genehmigt ist.
  • Häufig im Streit stehen auch bauliche Anlagen im Außenbereich, die dort bereits mehrere Jahre, teilweise schon Jahrzehnte stehen, aber nie förmlich genehmigt wurden. Die Baubehörde verlangt nunmehr die Beseitigung.
  • Sehr häufig in Streit geraten auch Konflikte um Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück. Dem Eigentümer eines Grundstücks wird bspw. eine Baugenehmigung erteilt und der Nachbar fühlt sich durch diese Baugenehmigung in seinen Eigentumsrechten beeinträchtigt, beispielsweise durch die Nichteinhaltung von Grenzabständen oder weil ihn das Bauvorhaben seiner Meinung nach "erdrückt".

Weitere Bereiche, in denen wir im öffentlichen Baurecht tätig sind, sind:

  • Überprüfung oder Miterarbeitung von Bebauungsplänen
  • Denkmalschutzrecht
  • Baulandumlegungen
  • Enteignungen
  • Erschließungsfragen
  • Rechtsprobleme im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
  • Veränderungssperren
  • Zurückstellung von Baugesuchen.

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Grundstückseigentümer, betroffene Nachbarn, Bauträgerfirmen, Architekten und Behörden.


Privates Baurecht

Im privaten Baurecht geht es um Konflikte zwischen den am Bau direkt Beteiligten, also bspw. Streitigkeiten zwischen Bauherrn und bauausführenden Firmen, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren. Unter anderem folgende Bereiche fallen hierunter:

  • Werklohnansprüche
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei mangelhafter Bauausführung, also bspw. Nachbesserungsansprüche, Minderung des Werklohns, Aufwendungsersatz bei Beauftragung der Nachbesserungsarbeiten an eine Drittfirma
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Die Streitigkeiten im privaten Baurecht werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Häufig kommt es dort auch zu so genannten selbstständigen Beweisverfahren. Dort geht um die Feststellung von Mängeln am Bau durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen.

Im privaten Baurecht vertrete ich Bauherrn, Handwerker, Baufirmen, Architekten, Ingenieure.



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