Baurecht

Planungsrecht

Hierunter fällt im Bereich Städtebau und Stadtentwicklung die sog. Bauleitplanung.

Diese umfasst zum einen die Regional- und Landesplanung und auf örtlicher Ebene die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung.

Ich berate und vertrete hier insbesondere sogenannte Planbetroffene. Dies können Einzelpersonen oder Gewerbetreibende sein, die für bestimmte Vorhaben die Ausweisung einer entsprechenden Planung wünschen. Dies kann dann zu einem sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan und begleitenden städtebaulichen Verträgen führen.

Auf der anderen Seite vertrete ich die von Planungen sogenannten Drittbetroffenen. Dies können Privatpersonen oder Gewerbetreibende sein, deren bisherige Grundstücksnutzung durch eine Neuplanung überplant werden soll. Hier gilt es, entweder die Überplanung ganz abzuwehren oder aber günstige Umsiedlungsvereinbarungen auszuverhandeln.

Drittbetroffene können aber auch Privatpersonen oder Gewerbetreibende sein, die Grundstücke direkt anschließend an ein Plangebiet haben. Auch diese können durch die Planung und die zugelassenen Vorhaben in Form des Abstandes, der Höhe oder der Baugestaltung erheblich beeinträchtigt sein. Dies kann die Aspekte der Belichtung und Belüftung, des sogenannten Sozialabstandes betreffen, genauso aber auch befürchtete unzulässige Immissionen durch Lärm, Gerüche usw. oder die Beeinträchtigung eines denkmalgeschützten Objektes durch eine vorgesehene Nachbarbebauung.


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