Baurecht

Hochschulrecht

In vielen Studiengängen übersteigt die Nachfrage nach Studienplätzen bei weitem das Angebot der Hochschulen bzw. Fachhochschulen.  Diese Studiengänge sind deshalb staatlich reglementiert durch den so genannten numerus clausus. Häufig erfolgt das Auswahlverfahren bezüglich der Studienplätze zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS). Wer eine nicht so gute Abiturnote vorzuweisen oder keine ausreichende Zahl von Wartesemestern hat, bleibt bei dieser Auswahl häufig auf der Strecke.

Es gibt Möglichkeiten, wie man trotz Nichtzulassung doch noch einen Studienplatz erhalten kann. An vorderster Stelle steht dabei das  sog. Verfahren auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Studienplatzkapazitäten. In diesem Rahmen kann ggf. ein Studienplatz über ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren erstritten werden.

Daneben vertrete ich im hochschulrechtlichen Bereich auch in Verfahren auf Zulassung zum Studiengang innerhalb der Kapazitätszahlen.

Ein weiteres häufig anzutreffendes Problemfeld im Bereich des Hochschulrechts ist die sogenannte Zwangsexmatrikulation, also wenn beispielsweise Prüfungen mehrmals nicht bestanden wurden und der Studierende dann zwangsweise sein Studium beenden müsste.

In all diesen Bereichen vertrete ich Studentinnen und Studenten gegenüber den Hochschulen/Fachhochschulen und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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